Achtung: In Zweifelsfällen gelten die obigen AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Vermietbedingungen
Die Firma Classic Roadster München oder ein assoziierter Vermieter/Überlasser
vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den
nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter/Nutzer mit Eintritt
in den Vertrag anerkennt. Der Mieter/Nutzer erklärt, daß er
zur Auftragserteilung bemächtigt ist und zur Zahlung der gesamten
direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage
ist. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung
hat die sofortige Beendigung des Vermietvorganges zur Folge. Rauchen
ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Für Selbstfahrer gelten
zusätzlich folgende Bedingungen: Das Mindestalter eines Mieters/Nutzers
beträgt 28 Jahre, wobei der Mieter seit mindestens acht Jahren
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Mindestalter
einer Mieterin/Nutzerin beträgt 26 Jahre, wobei die Mieterin
seit mindestens sechs Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
ist. Ein Reisepaß/Personalausweis sowie ein gültiger
nationaler Führerschein sind bei Anmietung vorzulegen.
2.
Fahrzeugübergabe
Der Mieter/Nutzer übernimmt das Fahrzeug
mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank, in technisch
einwandfreiem Zustand nebst den Fahrzeugpapieren.
3. Ausschlußfrist
Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet offensichtliche Mängel
an der Mietsache unmittelbar anzuzeigen. Anderenfalls können
keinerlei Gewährleistungsansprüche oder Haftungsausschlüsse
geltend gemacht werden.
4. Nutzung
Die Vermietung und Überlassung
erfolgt an den Mieter/Nutzer persönlich. Der ausdrücklichen
Zustimmung des Vermieters/Überlassers bedürfen: - Fahrten
außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, Österreich,
Schweiz, Norditalien, Frankreich und Benelux, - Überlassung
des Fahrzeuges an Dritte, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung
des Mieters. In keinem Falle gestattet ist die Verwendung des Fahrzeuges
- zur Vermietung an Dritte, - für Fahrten in andere als die
oben erwähnten Länder, - zur Teilnahme an motorsportlichen
Veranstaltungen bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
oder schnellster Zeiten ankommt, - zur Beförderung von Gütern
aller Art mit Ausnahme der üblichen persönlichen Reiseeffekten.
5. Besondere Obhutspflicht
Da es sich bei allen Fahrzeugen um
seltene und wertvolle Exemplare handelt, obliegt dem Mieter/Nutzer
eine besondere Obhutspflicht. Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug
sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen
Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Wartungfristen,
die bei einem Oldtimer wesentlich kürzer sind, als bei heute üblichen
Automobilen, zu beachten. Der Mieter/Nutzer haftet für über
den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß.
Soweit nicht anders angegeben benötigen alle Fahrzeuge Superbenzin
98 ROZ und die Beigabe eines Bleiersatz-Additives. Die Fahrzeuge
müßen übernacht in einer Garage geparkt werden.
Rauchen im Fahrzeug und das Mitführen von Haustieren ist nicht
gestattet.
6. Umbuchung/Stornierung
Die Umbuchung einer bestätigten
Reservierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 59,50 € möglich.
Bei Stornierung einer bestätigten Reservierung wird eine Gebühr
in Höhe von 50% der Mietgesamtkosten der jeweiligen Tarifgruppe
berechnet, mindestens jedoch 99,00 €.
7. Verhalten im Schadensfall
Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigungen
oder Defekt) verpflichtet sich der Mieter/Nutzer den Vermieter/Überlasser
unverzüglich und umfassend zu informieren. Grundsätzlich
gilt: - bei Unfällen muß der Bericht insbesondere Namen
und Anschrift sämtlich beteiligter Personen und etwaiger Zeugen
sowie Kennzeichen aller beteiligter - Fahrzeuge enthalten. Der
Unfallort ist mittels der dem Fahrzeug beiliegenden Kamera photographisch
zu dokumentieren. - der Mieter/Nutzer hat eine polizeiliche Aufnahme
des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt Anerkenntnisse
zu Schuldfragen abzugeben. - bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen
des Fahrzeuges sind unmittelbar sämtliche erforderlichen polizeilichen
Feststellungen vom Mieter/Nutzer zu veranlassen.
8. Rückgabe
Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt,
gewöhnlich am Ende der Mietzeit, im selben Zustand (vollgetankt)
wie bei der Übernahme, einschließlich sämtlichem
Zubehör und Fahrzeugpapieren am Ort der vereinbarten Übergabe
zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben,
wird der Tankservice extra berechnet. Bei verspäteter Rückgabe
wird mindestens eine 8 Std. Miete zusätzlich in Rechnung gestellt.Die
Reinigung grober, über gewönlichen Gebrauch hinausgehender
Verschmutzung wird gesondert berechnet. Die Kosten der Betriebstoffe
trägt der Mieter/Nutzer.
9. Zahlungsweise
Der Vermieter/Überlasser
akzeptiert Barzahlung oder Kreditkarten, die von American Expresss,
MasterCard oder Visa herausgegeben werden. Bei Barzahlung kann
der Vermieter/Überlasser vor Übergabe des Fahrzeuges
eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgelts
mindestens jedoch 100,00 € verlangen. Der Rest ist bei Rückgabe
des Fahrzeuges in bar zu entrichten. Soweit dies nicht geschieht
ist der offene Betrag spätestens drei Tage nach Rückgabe
des Fahrzeuges fällig. Bei Barzahlung ist eine Barkaution
in Höhe des gewählten Selbstbehaltes zu hinterlegen.
10. Verzug
Gerät der Mieter/Nutzer in Verzug, ist der Vermieter/Überlasser
berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € zu
erheben und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von
10% ohne weiteren Nachweis zu berechnen. Wird ein Inkassobüro
beauftragt, hat der Mieter/Nutzer die hieraus entstehenden Kosten
allein zu tragen.
11. Haftung des Vermieters/Überlassers
Der
Vermieter/Überlasser und dessen Erfüllungsgehilfen haften
-abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten-
nur für grobes Verschulden (d.h. nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur,
soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung
im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB) abdeckbar ist. Für bei der Übergabe nicht offensichtlich
vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus
entstehende Verluste oder Schäden haftet der Vermieter/Überlasser
gleichfalls nur bei groben Verschulden. Insbesondere haftet der
Vermieter/Überlasser nicht für Nichterfüllung des
Vertrages, sofern die Nichterfüllung auf einem unvorher gesehen
Defekt oder einen Unfall des Fahrzeuges herrührt. Des weiteren
haftet der Vermieter/Überlasser nicht für die Nichterfüllung
eines Auftrages, wenn die Nichterfüllung des Auftrages auf
Dritte oder örtliche Gegebenheiten zurückzuführen
ist (z.B. Stau). Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche
auf das Recht der Nachbesserung beschränkt.
12. Haftung des
Mieters/Nutzers
Der Mieter/Nutzer haftet für alle Park- und
Verkehrsübertretungen. Bei Beschädigungen am Fahrzeug
oder selbstverschuldeten Unfällen haftet der Mieter/Nutzer
mit einer Selbstbeteiligung von max. 5.000.00 €. Der Mieter/Nutzer
haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er
den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Einschränkung
der Fahrtüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter/Nutzer
Unfallflucht begangen oder seine Pflichten aus Ziff. 7 dieser Bedingungen
verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt. Der Mieter/Nutzer
haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die aus
nicht vertragsgemäßer Nutzung -siehe oben Ziff. 4 entstehen.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Haftung.
13. Haftungsreduzierung
Der Mieter kann - vorbehaltlich Ziff.
14 - seine Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust
gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auf eine Selbstbeteiligung
von 1.500,00 € pro Schadensfall reduzieren. Die Haftung des
Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten
kann nicht ausgeschlossen werden.
14. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung
Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 13 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer
vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob
fahrlässigen Schadensherbeiführung ist CRM berechtigt,
den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem
Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine
der Vertragspflichten dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt.
Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist CRM
berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens
entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch
zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit
trägt der Mieter/Fahrer.
15. Versicherung
Alle Fahrzeuge enthalten
die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Fahrzeuge
sind außerdem Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung
von 5.000 €. Dieser Selbstbehalt kann auf Wunsch auf 1.500,00 € beschränkt
werden- s. Ziff. 13. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen
sind hierdurch nicht gedeckt.
16. Verjährung
Die Verjährung
von Ersatzansprüchen des Vermieters/Überlassers wegen
Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugzustandes beginnt,
wenn gegen den Mieter/Nutzer ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mit Gewährung von Akteneinsicht
für den Vermieter/Überlasser oder dessen gesetzlichen
Vertreter, spätestens aber sechs Monate nach Rückgabe
des Fahrzeuges.
17. Ausschlußklausel
Classic Roadster München
behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Eintritt
in ein Vertragsverhältnis ohne weitere Begründung zu
verweigern.
18. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Das UNCITRAL-Kaufrecht (UN Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten wird München als Gerichtsstand
vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Ferner wenn der Mieter Vollkaufmann
oder eine in § 38 Abs.1 ZPO gleichgestellte Person ist.
19.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Klauseln nicht.
20. Schriftform
Hiervon abweichende
Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
21. Änderungen
der AGB
Classic Roadster München behält sich vor, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung
zu ändern.